| Allgemeine
Geschäftsbedingungen |
Allgemeine Geschäftsbedingungen der IDS Identsysteme,
Hofwiesenstrasse 15, 74564 Crailsheim.
Stand 18. Dezember 2003.
§ 1 Geltung der AGB
Die Angebote, Lieferungen und Leistungen des Verkäufers
erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Geschäftsbedingungen.
Diese gelten auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen,
selbst wenn sie nicht nochmals, ausdrücklich vereinbart
werden. Unsere Geschäftsbedingungen gelten auch
dann, wenn Gegenbestätigungen des Vertragspartners
unter Hinweis auf eigene Geschäfts- bzw. Einkaufsbedingungen
erfolgen. Solchen Gegenbestätigungen wird hiermit
ausdrücklich widersprochen. Abweichungen von diesen
Geschäftsbedingungen sind nur wirksam, wenn sie
schriftlich vereinbart oder schriftlich durch uns bestätigt
werden.
§ 2 Angebot oder Vertragsabschluß
Angebote sind - auch in Prospekten, Anzeigen usw. -
freibleibend und unverbindlich. Dies gilt auch hinsichtlich
der Preisangaben. Zeichnungen, Abbildungen, Maße,
Gewichte und sonstige Leistungsdaten sind nur verbindlich,
wenn dies ausdrücklich schriftlich vereinbart wird.
Änderungen im Zuge des technischen Fortschrittes
bleiben vorbehalten. Der Käufer ist vier Wochen
an seinen Auftrag gebunden. Aufträge bedürfen
zur Rechtswirksamkeit unserer schriftlichen Bestätigung,
Auftragsbestätigung, Lieferschein oder Rechnung.
Nebenabreden, Änderungen und Ergänzungen sind
nur mit unserer schriftlichen Bestätigung wirksam.
Verkaufsangestellte des Verkäufers sind nicht befugt,
mündliche Nebenabreden zu treffen oder mündliche
Zusicherungen zu geben, die über den Inhalt des
schriftlichen Vertrages hinausgehen.
§ 3 Preise
Die von uns angegebenen Preise verstehen sich zuzüglich
Verpackungs- und Versandkosten. Wenn keine andere Zahlungsmodalität
schriftlich vereinbart wird, liefern wir per Nachnahme
auf Kosten des Auftraggebers.
Soweit zwischen Vertragsabschluß und Lieferdatum
mehr als zwei Monate liegen, gelten die zur Zeit der
Lieferung gültigen Preise.
§ 4 Lieferzeiten
Liefertermine und -fristen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit
der schriftlichen Vereinbarung und sind stets unverbindlich,
sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart
wird. Alle Liefertermine stehen unter dem Vorbehalt
wichtiger und rechtzeitiger Selbstbelieferung des Verkäufers.
Teillieferungen sind zulässig.
§ 5 Versand und Gefahrenübergang
Der Versand erfolgt auf Gefahr und Kosten des Käufers.
Die Gefahr geht auf den Käufer über, sobald
die Sendung an die den Transport ausführende Person
übergeben worden ist oder zwecks Versendung unser
Lager verlassen hat. Wird der Versand ohne unser Verschulden
verzögert oder unmöglich gemacht, geht die
Gefahr mit der Absendung der Mitteilung der Versandbereitschaft
an den Käufer auf diesen über.
§ 6 Gewährleistung und Haftung
Innerhalb der gesetzlichen Gewährleistungsfrist
ab Lieferung wird mangelhafte Ware unter Ausschluss
sonstiger Gewährleistungsansprüche nachgebessert
oder nach unserer Wahl Ersatzlieferungen vorgenommen.
Mehrfache Nachbesserungen sind zulässig. Erst bei
fehlgeschlagener Nachbesserung können sonstige
Gewährleistungsansprüche geltend gemacht werden.
Für die Richtigkeit und Vollständigkeit von
Datenbeständen in gespeicherter oder gedruckter
Form kann keine Gewähr übernommen werden.
Sofern im Einzelfall durch ausdrückliche schriftliche
Vereinbarung dennoch eine Gewähr übernommen
wird, bezieht sich dies nur auf die Richtigkeit des
Datenbestandes zur Zeit der Lieferung. Sofern Dateien
und Informationen von Dritten (Behörden oder sonstigen
privaten oder öffentliche Auskunftsstellen) stammen
und durch uns übernommen werden, wird eine Haftung
für die Richtigkeit und Vollständigkeit nicht
übernommen. Mängel sind durch den Käufer
unverzüglich, spätestens innerhalb von zehn
Tagen nach Eingang der Ware schriftlich mitzuteilen.
Versteckte Mängel, die innerhalb dieser Frist nicht
entdeckt werden, müssen unverzüglich nach
Entdeckung mitgeteilt werden. Mangelhafte Liefergegenstände
sind auf eigene Kosten vom Käufer an uns zu versenden
oder zur Besichtigung bereitzuhalten. Ein Verstoß
gegen die vorstehenden Verpflichtungen schließt
jedwede Gewährleistungsansprüche gegenüber
dem Verkäufer aus. Der Verkäufer steht dem
Käufer nach besten Wissen zur Erteilung von Auskunft
und Rat über die Verwendung seiner Erzeugnisse
zur Verfügung. Er haftet hierfür jedoch nur
dann, wenn hierfür ein besonderes Entgelt vereinbart
wurde. Ersatzansprüche für Schäden jeglicher
Art, gleich aus welchem Rechtsgrund sind ausgeschlossen,
es sei denn, der Schaden ist vorsätzlich oder grob
fahrlässig verursacht. Für Schäden, für
die wir nach der vorstehenden Bestimmung haften, wird
unsere Ersatzpflicht auf das Dreifache des Kaufpreises
begrenzt. Falls der Käufer verlangt, dass Gewährleistungsarbeiten
an einem von ihm bestimmten Ort vorgenommen werden,
können wir diesem Verlangen entsprechen, wobei
unter die Gewährleistung fallende Teile nicht berechnet
werden, während Arbeitszeit und Reisekosten nach
unseren Standardsätzen zu bezahlen sind. Eine Haftung
für übliche Abnutzung ist ausgeschlossen.
Bei Nichtbefolgung unserer Benutzungsanweisungen und
Veränderungen an den Produkten, die nicht den Originalspezifikationen
entsprechen, entfällt jede Gewährleistung.
Zur Nachbesserung bzw. Ersatzlieferung sind wir nur
dann verpflichtet, wenn der Käufer seine Vertragsverpflichtungen
vollständig erfüllt hat. Ohne unsere schriftliche
Zustimmung sind Ansprüche, die sich gegen uns richten,
nicht abtretbar und können nur vom Käufer
geltend gemacht werden.
§ 7 Eigentumsvorbehalt
Bis zur Erfüllung sämtlicher Forderungen,
die dem Verkäufer aus jedwedem Rechtsgrund gegen
den Käufer jetzt oder künftig zustehen, behalten
wir uns das Eigentum an den gelieferten Waren vor. Verarbeitung
und Umbildung erfolgen stets für uns als Hersteller,
jedoch ohne Verpflichtung für uns. Erlischt das
(Mit-) Eigentum durch Verbindung, so wird bereits jetzt
vereinbart, dass das (Mit-) Eigentum des Käufers
an der einheitlichen Sache wertanteilmäßig
nach dem Rechnungswert auf uns übergeht. Der Käufer
verwahrt unser (Mit-) Eigentum unentgeltlich. Ware,
an der dem Verkäufer (Mit-) Eigentum zusteht, wird
im folgenden als Vorbehaltsware bezeichnet. Der Käufer
ist berechtigt, die Vorbehaltsware im ordnungsgemäßen
Geschäftsverkehr zu verarbeiten oder zu veräußern,
solange er nicht in Verzug ist. Verpfändungen oder
Sicherungsübereignungen sind unzulässig. Die
aus dem Weiterverkauf oder aus einem sonstigen Rechtsgrund
(Versicherung, unerlaubte Handlung) bezüglich der
Vorbehaltsware entstehenden Forderungen (einschließlich
sämtlicher Saldoforderungen aus Kontokorrent) tritt
der Käufer bereits jetzt Sicherungshalber im vollem
Umfang an uns ab. Der Käufer ist bereits jetzt
widerruflich ermächtigt, die an uns abgetretenen
Forderungen für seine Rechnung im eigenen Namen
einzuziehen. Auf unsere Aufforderung hin hat der Käufer
die Abtretung Offenzulegen, die erforderlichen Auskünfte
zu erteilen und Unterlagen vorzulegen. Bei Zugriffen
Dritter auf die Vorbehaltsware hat der Käufer auf
unser Eigentum hinzuweisen und uns unverzüglich
zu benachrichtigen. Die Kosten trägt der Käufer.
Bei vertragswidrigem Verhalten des Käufers - insbesondere
Zahlungsverzug - sind wir berechtigt, die Vorbehaltsware
zurückzunehmen und gegebenenfalls Abtretung der
Herausgabeansprüche des Käufers gegen Dritte
zu verlangen. In der Zurücknahme sowie in der Pfändung
der Vorbehaltsware liegt - soweit nicht das Verbraucherkreditgesetz
Anwendung findet - kein Rücktritt vom Vertrag.
§ 8 Zahlung
Soweit nichts anderes schriftlich vereinbart ist, sind
unsere Rechnungen ohne Abzug sofort zur Zahlung fällig.
Wir sind berechtigt, trotz anderslautender Bestimmungen
des Käufers Zahlungen zunächst auf dessen
ältere Schulden anzurechnen, die Zahlung zunächst
auf die Kosten, dann auf die Zinsen und zuletzt auf
die Hauptforderung anzurechnen. Gerät der Käufer
in Verzug, so sind wir berechtigt, ab dem entsprechenden
Zeitpunkt Zinsen in Höhe von 5% über dem Diskontsatz
der Deutschen Bundesbank zu berechnen. Es wird vereinbart,
dass wir für jede Mahnung, deren Kosten vom Käufer
zu tragen sind, einen pauschalen Mahnkostenbetrag von
10,00 Euro erheben können. Wenn der Käufer
seinen Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommt, insbesondere
nicht einlösbare Schecks ausstellt, sowie seine
Zahlungen einstellt, oder wenn uns andere Umstände
bekannt werden, die die Kreditwürdigkeit des Käufers
in Frage stellen, so sind wir berechtigt, die gesamte
Restschuld fällig zu stellen, auch wenn wir Schecks
angenommen haben. Im übrigen sind wir in diesem
Falle berechtigt, Vorauszahlungen oder Sicherungsleistungen
zu verlangen. Der Käufer ist zur Aufrechnung, Zurückbehaltung
oder Minderung, auch wenn Mängelrügen oder
Gegenansprüche geltend gemacht werden, nur berechtigt,
wenn die Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt
wurden oder unstreitbar sind.
Sollten Skonti gewährt werden so ist dies schriftlich
zu bestätigen. Sonderangebote - und Aktionen werden
immer ohne Skontierung angeboten, ein Abzug ist hier
unzulässig.
§ 9 Erfüllungsort und Gerichtsstand
Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Crailsheim.
§ 10 Geltungsbereich
Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik
Deutschland. Dies gilt für diese Geschäftsbedingungen
und den gesamten Rechtsbeziehungen zwischen uns und
unserem Vertragspartner. Die Anwendung des "Einheitlichen
Gesetzes über den internationalen Kauf beweglicher
Sachen (EKG)" und des "Einheitlichen Gesetzes
über den Abschluss von internationalen Kaufverträgen
über bewegliche Sachen (EAG)" wird ausdrücklich
ausgeschlossen.
§ 11 Teilnichtigkeit
Sollten einzelne Bestimmungen in diesen AGB’s
nichtig, unwirksam oder anfechtbar sein oder werden,
so wird hiervon die Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen
oder Vereinbarungen nicht berührt. Die betroffenen
Bestimmungen sind so auszulegen bzw. zu ergänzen,
daß der beabsichtigte wirtschaftliche Zweck in
zulässiger Weise möglichst genau erreicht
wird. Dies gilt entsprechend für ergänzungsbedürftige
Lücken.
Änderungen bedürfen der Schriftform.
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